Rechtsprechung Bouldern
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Plauderecke
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 10.03.2016 - 19:56
Ja, die Problematik ist echt interessant. Wobei ich es als Laie rechtlich sehr gefährlich ansehe, wenn man ein Kind verletzt (ist fast egal bei was). Da ist es Glückssache welchen Richter man erwischt und man muss immer mit einer Strafe rechnen. |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 10.03.2016 - 20:19
Ich habe ja echt super viele Urteile aus dem Sportrecht und Verkehrsrecht gelesen und übertragen legt das nahe, dass du auf jedenfall zivilrechtliches haftest, also eine gute Haftpflichtversicherung brauchst.
Strafrechtlich wirst du nur verurteilt bei schuldhaftem Verhalten, also vorsätzlich oder grob fahrlässig.
Da brauchst du dann aber im schlimmsten Fall nur eine miese Mami, die dich reinreiten will, und es wird knapp.
Sicher ist dein Verhalten schuldhaft, wenn du das Kind vorm Losklettern im Gefahrenbereich sahst, dokumentiert grob fahrlässig, wenn du die Gefahr erkannt hast, die Eltern drauf hin gewiesen hast, diese nicht reagieren und du trotzdem boulderst.
Eigentlich stehst du also immer mit einem Bein im Knast.
Und die, die dich in diese Situation bringen, erwarten dann noch eine megafreundliche Reaktion auf ihr egoistisches und rücksichtloses Verhalten.
Das erinnert mich an diesen Kindermörder, der dann vor Gericht geheult hat, dass ihm die Polizei gedroht hätte.
Manchen ist auch gar nichts peinlich! |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 10.03.2016 - 20:44
ja, so sehe ich es auch. wenn man das kind gesehen hat (und das hat man ja meinstens, wenn es im boulderbereich spielt), dann gibt es sicher viele richter die sagen, da hätte man umso mehr aufpassen müssen. natürlich kann man glück haben, dass ein richter sagt, die eltern hätten ihre aufsichtspflicht verletzt, aber ich würde mich nicht darauf verlassen.
also trainieren, wenn die kids nicht da sind oder die halle verlassen, wenn sie kommen. wenn einem das zu doof ist, dann die halle wechseln.
für die, die schon das ganze jahr bezahlt haben, die restlichen monatsbeiträge zurückfordern. als begründung die nichteinhaltung der hallenordnung und die dadurch entstehenden gefahrensituationen |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 10.03.2016 - 20:59
Das sind 2 Paar Schuhe:
1. Du haftest sicher zivilrechtlich, darfst also zahlen.
2. Du haftest evtl. strafrechtlich. Das hängt aber nur von DEINEM Verhalten ab. Ob die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, ist hierbei egal.
3. Du kannst die Eltern zivilrechtlich für den dir entstandenen Schaden haftbar machen, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.
4. Die Eltern werden evtl. strafrechtlich wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden, für den Schaden an ihrem Kind. Das hilft dir aber dann auch nichts mehr.
5. Du kannst die Eltern anzeigen,damit sie strafrechtlich für den dir entstandenen Schaden zur Rechenschaft gezogen werden, das bringt dir maximal Genugtuung.
Während der Staatsanwalt in Punkt 1,2 und 4 von alleine aktiv wird, interessieren ihn Punkt 3 und 5 nur, wenn du klagst.
Wie immer in Deutschland bist du als eigentliches Opfer am wenigsten gechützt!
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Andi Müller
Beiträge: 26
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Beitrag vom: 11.03.2016 - 07:20
Also ich bin dafür, jetzt auch mal ein Kind zu verletzen, damit wir mal ein Musterprozess bekommen. Die Eltern müssen aber wohlhabend, überheblich und selbstverliebt sein. Sonst macht es kein Spaß....
Im Zivilklageverfahren bin ich mir fast sicher, dass man MIT einer moralischen Ermahnung davonkommt (plus das eigene Gewissen abgesehen lebzeit..), wenn der Anwalt glaubhaft darstellen kann, dass man seine volle Konzentration zur "Eigensicherung" aufbringen musste und man aufgrund der Benutzerordnung nicht davon ausgehen kann, dass Kinder dort unbeaufsichtigt spielen dürfen. |
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Andi Müller
Beiträge: 26
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Beitrag vom: 11.03.2016 - 08:43
Das Urteil bekommt dann in der alpinen Rechtssprechungshistorie den Titel: "Franken-Anna-Urteil"... ... woran sich noch tausende JurastudentInnen und welche, dies werden wollen, dran abarbeiten müssen |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 11.03.2016 - 10:49
@ ALLE, die scheinbar ganz genau wissen,um welche Halle es sich handelt,jetzt nochmal ganz deutlich:
Wie Kalle schon sagte: Es ist ja sehr vielsagend über eure Halle, dass ihr den Beitrag sofort auf euch bezieht. Aber jede DAV Sektion hat einen Vereinsvorstand und davon gibt es viele in Deutschland, ausserdem gibt es noch viele andere Vereine.
Aus keinem meiner Beiträge geht hervor, um welche Halle es sich handelt und das ist beabsichtigt!
Wenn ihr euch unbedingt angesprochen fühlen wollt, tut, was ihr nicht lassen könnt. Vielleicht könnt ihr ja von dieser Diskussion profitieren, so wie viele andere Hallen auch. |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 11.03.2016 - 11:31
Ich sehe so eine Diskussion auch positiv. Wie Du schon sagst, es gibt sicher einige Hallen, in denen das Problem besteht. Ich fände es ja super, wenn sich durch so eine Diskussion eine Lösung für die ein oder andere Halle ergeben würde.
Lösungen wurden ja schon einige angesprochen wie beispielsweise eine Spieleecke für Kinder. Von den Kosten und dem Platzbedarf kein großer Aufwand und ALLEN wäre geholfen - den Kids, den Eltern, den Kletterern und dem Vorstand
Und letztendlich auch der Sicherheit!!! |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 11.03.2016 - 21:58
@ Thomas:Ich glaube, dass sowohl beim Klettern am Fels als auch in kinderdominierten/ elternterrorisierten Boulder- und Kletterhallen nur deswegen so wenig passiert, weil viele nur im absolut kontrollierten Bereich klettern/ bouldern und, wenns anstrengend wird, sofort abbrechen.
Was im alpinen Gelände und in der Pfalz sinnvoll ist,ist natürlich in gut gesicherten Sportkletterrouten und insbesondere beim Bouldern total unsinnig,zumindest,wenn man das,was man tut, als Training bezeichnen will.
Am Fels wundere ich mich auch manchmal, dass nicht mehr passiert. 95% der Kletterer können nicht wirklich gut sichern, aber die Kletterer stürzen einfach nicht,und das Ablassen , die einzige Funktion des Sichernden, funktioniert dann. |
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Rike Wiedheim
Beiträge: 18
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Beitrag vom: 12.03.2016 - 10:22
Es gab in irgendeiner Zeitschrift - klettern? Panorama? weiß nicht mehr genau- mal einen Bericht über eine Untersuchung über Beinahe-Unfälle und die hat genau das gesagt! Würde jeder an der Sturzgrenze kletttern, wäre mit sehr vielmehr (war es 15x? ich weiß es nicht mehr) Unfällen zu rechnen. Ich beobachte auch soviel in den Hallen. Wenn ich es so direkt sehe, spreche ich es an. Aber nach so vielen "wir haben das aber so gelernt", ist meine Motivation auch nicht zu hoch. Auch so manches Schlappseil harter Kletterer fällt bei mir aber nicht mehr unter "weich" sichern. Es sind meiner Wahrnehmung nach also nicht die Toprope- und Vorstiegsschein-Kurslinge.
In "unserer" Halle im Boulderbereich hält es sich zum Glück in Grenzen, ein paar Chaos-Kinder von ignoranten Eltern gab es schon, aber meist -zumindest nicht in meinem Beisein- und wenn ich Eltern drauf aufmerksam machte, war es meist ok, wie sie reagiert haben.
Die Rechtsspechung ist schon interessant. Ich frage demnächst mal eine befreundete Rechtsanwältin. Aber ihr habt ja schon viel recherchiert, die Richtung wird es wohl sein |
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