im vorstieg in der kletterhalle 12m abgestürtzt
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Plauderecke
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bostjan halas
Beiträge: 9
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 09:33
hallo
bin dringend auf der suche nach einen sachverständigen im kletterbereich gehn tuts um schadensforderungen die ich bei gericht beweisen muss da die staatsanwaltschaft der meinung ist es liege keinen 100% schuld an meiner ehemaligen kletterkollegin zum vorfall ich bin am 21.10.2013 nach dem partnercheck meine letzte klettertour vorgestiegen in der kletterhalle city rock in liezen habe alle zwischensicherungen geklingt bis auf die letzte vor dem top war kraftmässig am ende machte den topgriff und stürtze bei diesem ab 12m es entstand keine bremswirkung durch die kletterpartnerin und prallte am betonboden auf
derzeit bin ich seit 2 monaten in tobelbad auf reha und werd mindestens nocheinmal solange dort bleiben müssen
zu meiner verletztung LW1 Zertrümmert inkomplette querschnitzlähmung bitte euch um rasche infos
danke im voraus
lg halas |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 11:49
hallo,
erst mal gute besserung für dich und ich hoffe, dass es dir bald wieder besser geht und die folgeschäden so gering wie möglich sind.
ich bin kein sachverständiger zum thema, kein jurist und das ist keine rechtsberatung, sondern nur meine meinung. deine infos sind leider recht dürftig. vor allem wäre wichtig zu wissen, wie gesichert wurde und welche art von sicherungsfehler vorliegt.
das problem ist oft, dass sich juristen meist nicht mit der materie auskennen und eben urteilen, wie sie beispielsweise im straßenverkehr oder ähnlichem urteilen würden. daher hängt bei sowas viel von der auslegung der juristen ab.
100% schuld deiner kletterpartnerin würde ich auch ausschließen, da das überklettern von sicherungen eine mitschuld ergibt. es wäre durchaus möglich, dass dann der sturz 2-3 meter kürzer gewesen wäre, also die kraft, die auf deine kletterpartnerin gewirkt hätte, geringer gewesen wäre.
sollte das sicherungsgerät* falsch eingehängt worden sein, dann trifft dich auch eine mitschuld, da du dies beim partnercheck hättest sehen müssen.
aber wie gesagt, hier fehlen infos. entscheidend wäre, warum du nicht gebremst wurdest (nach deiner beschreibung könnte ja auch der einbindeknoten aufgegangen sein).
- war die sicherungspartnerin abgelenkt? dann könnten evtl. auch dritte haftbar gemacht werden.
- wie weit war sie von der wand entfernt?
- hatte sie schlappseil?
- wie hoch war der gewichtsunterschied?
- welches sicherungsgerät* wurde verwendet?
- wurde das sicherungsgerät* falsch bedient?
- wie weit war der vorletzte haken vom umlenker entfernt?
etc.
von straßenverkehr weiß ich, dass man häufig durch die reine teilnahme am straßenverkehr eine geringe mitschuld bei einem unfall trägt. wäre man nicht dort, hätte der unfall nicht passieren können. aber in wiefern eine soche generelle haftung beim klettern angewandt wird, weiß ich nicht. |
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Martin Grulich
Beiträge: 1067
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 13:16
Hallo Bostjan,
ich bin noch von der alten Schule und sehe so manches vielleicht etwas anders, als Du und viele andere. Wenn mir so was passiert wäre, wie Dir, würde ich meinen Sicherungspartner nicht auf Schadenersatz, Schmerzensgeld usw. verklagen.
Ein Sicherungspartner ist für mich eine Person meines Vertrauens und meiner Symphatie. Wenn da beim Sichern was passiert, gehe ich davon aus, dass da keine böse Absicht dahinter war. Auch kann mir Geld meine Gesundheit nicht mehr zurückgeben. Beim Fußball ist´s wohl ähnlich. Da passiert oft was und wenn da bei jeder Verletzung immer gleich ein Gerichtsverfahren anstehen würde...
Eine Versicherung versucht sowieso, Regressansprüche beim Schadensverursacher anzumelden. Das ist für mich aber eine andere Geschichte.
Einen neuen Sicherungspartner probiere ich erst einmal, kurz einzuschätzen. Über ein kleines Gespräch zum Thema sichern und was er schon so gemacht hat. Da mache ich mir dann ein erstes Bild. Ich habe das ganz früher auch schon anders gemacht und dann gleich Lehrgeld bezahlt. Ich bin also auch schon auf dem Boden gelandet, zum Glück ohne Folgen!
Ich habe auch schon eine Route abgebrochen, weil mir der Sicherer zu unsicher war.
Wenn man dann noch die Punkte beherzigt, die Kalle angesprochen hat, ist man schon so ziemlich auf der sicheren Seite.
Ich wünsche Dir gute Besserung
Gruß Martin |
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bostjan halas
Beiträge: 9
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 16:30
danke für die antworten
danke ich hoffe auch das nicht zu viel oder nichts zurückbleibt
um die fragen zu beanworten wir haben vorher wie immer partnercheck durchgeführt war alles in ordnung mein 8 ter
und bei ihr war das seil auch richtig im sicherungsgerät*
sie benutze ein reverso 3 firma pelz
ich glaube nicht das sie abgelenkt war
ob sie schlappseil gelassen hatte hab ich auch nicht mitbekommen
fakt ist der sturz hat keine kraft auf sie ausgeübt sprich sie wurde nicht zur wand gezogen
gewichtsunterschied betrug ca 20 kg
ich weiss von sturztraining mit ihr und auch anderen stürzen das sie schon mal 1m hoch in wand gezogen wurde diesmal nicht
was aber wahr ist sich hatte leichte verbrennungen in beiden händen
also geh ich davon aus das sie endweder zuviel seil auszog oder das seil nicht richtig in dar hand hilt
zu mir ich stürtze vom topgriff ab jedoch war die letzte zwischensicherung auf hüfthöhe was ja die obtimale klinghöhe entspricht und man kann auch top klingen was sich auf kopfhöhe befand
ich hatte bei dieser tour auch mit naderen sturztraining gemacht wo wir das gleiche scenario hatten letzte zw ausgelassen und top natürlich auch
sturz geht ca halbe hallenhöhe sprich ca 6-7m
zu den abständen der exen beträgt ca 1- 1,2m schätz ich
zu martin ich sehs zwar ähnlich nur die schadensforderung können eh nur von der haftpflichtversicherung was sie hat gefordert werden
im nachhinein gesehn würde ich mich nie mehr sichern lassen wen es kein halbautomatisches sicherungsgerät* ist
habe wie ich im ukh lag einen bericht auf der naturfreunde seite gelesen wo darüber berichtet wurde wie gefährlich reverso und co eigentlich sind
lg halas |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 16:54
In Deutschland gibt es bei der Polizei Sachverständige (meist selber Kletterer), die dann mit Täter und Opfer sprechen.
Wie begründet der Staatsanwalt seine Meinung? Ansonsten würde ich nen Kletterpartner auch nicht verklagen. Das ist doch normalerweise ein Mensch, mit dem man befreundet ist. |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 19:54
ich lasse mich auch nicht mit tubern sichern - weiß inzwischen von knapp 20 unfällen im privaten umfeld (incl. kletterhallen), bei denen tuber die unfallursache war. natürlich nicht das gerät, sonder die handhabung, da man aber dieses gerät nicht sicher handhaben kann..........
es hört sich nach einem typischen tuberunfall an. die verbrennungen deuten an, dass ihr beim sturz das seil durch die hände gelaufen ist. danach gibts kein halten mehr.
es hört sich jetzt vielleicht blöd an, aber der schuldige an fast ALLEN tuberunfällen ist für mich der DAV, der dieses gerät jahrelang gelehrt und wider besseren wissens als gutes sicherungsgerät* angepriesen hatte. aber ich will damit keine tuberdiskussion starten, da dies vom thema weggeht.
mir fällt es auch schwer, bei der sicherungspartnerin 100% schuld zu finden. sie hat sicher ihr bestes gemacht. anders würde es aussehen, wenn sie nicht aufgepasst, mit anderen gequatscht oder sonstigen blödsinn gemacht hätte. das scheint aber nicht der fall zu sein. evtl. hatte sie zum sturzzeitpunkt seil zum klippen des umlenkers gegeben. aber ist man deshalb schuld? |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 20:07
Sollte die Sicherungspartnerin das Gerät falsch bedient haben und den Kletterer nicht gehalten haben, und dabei ist das Gewichtsverhältnis und das verwendete Gerät völlig egal, dann finde ich schon, dass sie zu 100% Schuld ist.
In 12m Höhe ist ein Halten des Sturzes physikalisch möglich.
Wer sich bereit erklärt im Vorstieg zu sichern, muss sicher sein, dass er das auch kann und natürlich auch einen Sturz halten können.
Aber ich weiss nicht, ob eine Klage notwendig ist. Wenn sie wirklich versagt hat, wird ihr das wahrsheinlich unendlich leid tun und sie wird dich von sich aus entschädigen und unterstützen (finanziell und praktisch) so gut sie kann und so lange du es brauchst.
Sollte sie das nicht von selber tun, kannst du natürlich an der Freundschaft und Reue zweifeln und klagen.
PS. Ich lasse mich im Vorstieg nicht mit Halbautomaten sichern. So verschieden sind die Lebenserfahrungen.
Hab jetzt mal 5 sec gegoogelt und bin auf Dieter Stopper, Sachverständiger für Berg-und Kletterunfälle gestossen. Komisch, dass du den nicht gefunden hast. |
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bostjan halas
Beiträge: 9
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 20:21
ja eine freundin die kletterkurse macht hat mir auch erzählt das sie bei den kursen immer abrät vom tuber und kollegen da oft wiedersprechen und sagen es wär ein tolles und sicheres gerät
sie bleiben sogar der meinung auch wen sie mich und meinen unfall als beispiel nennt das es nicht so ist
ja schwer zum beurteilen ob sie 100% schuld hat
habe aber nicht den versuch gemacht zum klingen oder seil gezogen da ich nicht mehr die kraft dazu hätte bzw gehabt habe
bin einerseits froh das ich es überlebt habe und auch das das schicksal es doppelt gut gemeint hat nicht als rollstuhlfahrer zu enden
gehn wird aus jetztigen stand wieder funktionieren mehr ist noch nicht vorhersehbar
aus meinen umfeld und kletterkollegen ist halt immer eine aussage gekommen und auch der alpinpolizei das die schuld eindeutig auf der hand liegt
und zu anna
keiner der die schmerzen, qualen, phsychische belastung die vielen erniedrigenden situationen,das tägliche training wieder das verlorene gewicht und kraft aufzubauen durchgelebt hat kann vielleicht verstehen das ich eine entschädigung dafür will
ich bin selbstständig gewesen mein schaden beläuft sich momentan ca in einen bereits 5 stelligen betrag
und ich weiss noch nicht ob ich die arbeit werde wieder halbwegs normal ausführen können
danke euch auf jeden fall für die infos
lg halas
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bostjan halas
Beiträge: 9
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 20:36
anna leider ist es so das ich weder das angebot für praktischen bzw finanziele hilfe bekommen habe von ihr
entschuldigung und das es ihr unendlich leid tut hat sie zwar gesagt das wars dan aber schon unter "" gesagt
ich weiss das es funktioniert mit dem sichern wir machten auch oft genug sturztraining und ich hatte auch schon öfter stürze ohne das was passiert ist
ja ich bin aus österreich habe erst wie ich geschrieben habe bzw die frage gestellt habe gesehen das ich auf .de gelandet bin
es geht ja nicht anderst als klagen aber zur info es ist so das wen ihr schuld nachgewiesen wird nicht sie sondern die haftpflicht versicherung zahlen muss das heisst sie wirds finanziell kaum schaden
aber jede info ist mir wichtig |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 20:45
An so einem Unfall hängt so viel dran und warum solltest DU den finanziellen Schaden tragen? Gerade, wenn Du selbstständig bist, kann ein längerer Ausfall existenzgefährdend sein.
Hierfür gibt es ja Versicherungen. Hat Deine Kletterpartnerin den Unfall der Versicherung gemeldet? Eigentlich müsste die Versicherung doch auch ohne Urteil zahlen, oder lieg ich da falsch? |
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