Kalle Demetz
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Beitrag vom: 14.01.2018 - 14:13
Ich kenn mich da ja nicht aus, hab mal bei Wikipedia nachgelesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinnützigkeit
Wusste bis eben nicht, dass auch AGs gemeinnützig sein können (Trifft aber nicht auf den FCB zu).
Es gibt zig Punkte, die erfüllt sein müssen. Die entscheidenden dürften sein, dass der Verein ausschließlich dem Allgemeinwohl dienlich und nicht wirtschaftlich tätig ist. Sobald der Verein wirtschaftlich in Konkurrenz mit anderen Unternehmen steht (die steuerlich nicht begünstigt sind), sind Probleme vorprogrammiert.
Für kleinere Ortsgruppen, die ja genau das machen, was der Grundgedanke eines gemeinnützigen Vereins ist, sollte das Urteil kein Problem sein. Die meisten kleinen Ortsgruppen sind froh, wenn sie mit viel Eigenengagement die Raten für ihre Halle abstottern können
Zitat Wikipedia:
Entzug der Gemeinnützigkeit
Die Anerkennung als gemeinnützig kann rückwirkend entzogen werden, wenn die Körperschaft einen vorrangig wirtschaftlichen Zweck verfolgt oder gemeinnütziges, gebundenes Vermögen zweckfremd verwendet (§ 61 bis § 64 AO).
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