im vorstieg in der kletterhalle 12m abgestürtzt
Kletterforum ->
Plauderecke
|
|
|
bostjan halas
Beiträge: 9
|
Beitrag vom: 29.01.2014 - 22:01
ich werd versuchen punkte und komas zu setzten.
ok herr stopper werde ich anrufen
mal sehen ob ich infos bekommen.
ja ist so auch wen ich auf tophöhe war, die letzte zwischensicherung, befindet sich auf hüfthöhe, allso optimal für den topkling auf kopfhöhe .
i werde mich morgen wieder melden danke euch mal recht herzlich, meine schlaftablette macht mir weiteres handeln derzeit unmöglich
schönen abend noch danke
lg halas |
Seitenanfang |
|
|
|
Anna Witt
Beiträge: 985
|
Beitrag vom: 29.01.2014 - 22:02
Hab gerade ein Urteil gelesen über eine ähnliche Situation im Toprope. Da bekam der Sichernde 100% der Schuld. Der Sachverständige hat die Revision abgeschmettert, die dem Kletternden Teilschuld zuweisen wollte, weil er sich mit einem dynamischen Sicherungsgerät* hat sichern lassen und nicht mit einem Halbautomaten, indem er gesagt hat, dass ein erfahrener Sicherer auch damit sicher sichern könne. |
Seitenanfang |
|
|
|
Kalle Demetz
Beiträge: 3324
|
Beitrag vom: 29.01.2014 - 22:03
wünsch dir nen schönen abend
bin gespannt, was der anwalt und die versicherung sagen. |
Seitenanfang |
|
|
|
Anzeige
|
Kalle Demetz
Beiträge: 3324
|
Beitrag vom: 29.01.2014 - 22:08
solange der dav hinter den tubern steht und diese fördert, wird dem natürlich auch der sachverständige folgen. und ich stimme dem sicherungsgerät* beim losklettern ja stillschweigend zu. |
Seitenanfang |
|
|
|
Martin Grulich
Beiträge: 1067
|
Beitrag vom: 29.01.2014 - 23:41
Hallo Halas,
nach dem hier gelesenen sehe ich es auch so, dass Dich keine Schuld trifft. Ein Sturz in ca. 10 m Höhe mit dem Klipphaken auf Hüfthohe wird ja wohl noch "erlaubt" sein - auch in der Halle. Mit Tuber sichern ist nach allgemeiner Auffassung auch in Ordnung und bei einem so geringen Sturzfaktor, wie in Deinem Fall, muss man auch eine 20 kg schwerere Person halten können.
Da Dein Anwalt sich mit großer Sicherheit nicht auskennt, aber Du um so besser, musst Du ihm die Argumente liefern.
- mit Tuber sichern ist anerkannt und damit kannst Du erwarten, zuverlässig gesichert zu werden.
- auch mit 20 kg mehr Gewicht, als die Sichernde. Der Sturzfaktor dürfte ca. 0,3 sein und das ist garnichts (Sturzhöhe 3m/ausgegebenes Seil 10m=0,3)
-Haken auf Hüfthöhe überklettern ist anerkannt
Nächster Schritt:
Wenn Du geklagt hast, müsstest Du eine Klageerwiederung erhalten haben. Die müsstest Du mit dem Anwalt durchsprechen.
Falls das Urteil schon vorliegt, gilt das Gleiche.
Falls Du bei der Klageerwiederung/dem Urteil unstimmige Punkte findest, mit denen Du nicht einverstanden bist, melde Dich hier noch einmal.
Falls ein Gutachten gegen Dich entschieden hat, beauftrage einen Gutachter mit einem Gegengutachten. Die Anna hat Dir ja schon einen rausgesucht. Für den formellen Teil bei diesen Sachen hast Du ja Deinen Anwalt.
Habe gerade mal die Unterlagen meiner Privathaftpflichtversicherung durchgeschaut. Die zahlt in solchen Fällen (Ausübung von Sport) immer dann, wenn kein Vorsatz vorliegt. Das heißt für mich, wenn kein Straftatbestand vorliegt, zahlt sie immer (wollen wir mal hoffen).
Eine Hoffnung kann ich Dir noch machen. Dein Anwalt wird sich mit Deiner Angelegenheit wahrscheinlich ernsthaft beschäftigen, weil er an Deinem Fall auch gut verdient. Der Streitwert (Berechnungsgrundlage für den Verdienst des Anwalts) dürfte beachtlich sein.
Jetzt bleibt mir nur noch übrig, Dir außer der guten Besserung auch noch viel Erfolg und gute Nerven zu wünschen.
Ich drück´ Dir auf jeden Fall beide Daumen
Gruß Martin |
Seitenanfang |
|
|
|
Kalle Demetz
Beiträge: 3324
|
Beitrag vom: 30.01.2014 - 09:56
generell seh ich es wie martin. ich persönlich halte von tubern nichts und die meisten unfälle mit bodensturz passieren durch tuber. aber der dav steht dahinter, von daher wird durch die reine verwendung eines tubers keine schuld entstehen. (übrigens: selbst der dav kapiert langsam seinen irrweg und schwenkt inzwischen zu click-up und smart* um. tuber sind sicherungsgeräte für kletterer mit langjähriger erfahrung und nichts für die breite masse.)
klippen auf hüfthöhe ist natürlich richtig. es gibt aber für hallen (wie auch beim wettkampfklettern) die regel, dass alle exen geklickt werden müssen. dieser punkt steht meist in den hallenregeln. hier kommts halt drauf an, wie die juristen argumentieren. |
Seitenanfang |
|
|
|
Anna Witt
Beiträge: 985
|
Beitrag vom: 30.01.2014 - 10:14
Die Argumentation ist ganz einfach: Hätte er von tiefer geclippt, wäre mehr Seil ausgegeben gewesen, also die minimale Sturzhöhe schon weiter gewesen. |
Seitenanfang |
|
|
|
Anzeige
|
Hartwig Pudzich
Beiträge: 142
|
Beitrag vom: 30.01.2014 - 10:14
Hi,
zwei Sachen die ich in dem Kontext loswerden möchte:
- erstens es ist normal das sich der Sichernde nach einem Unfall in einer strafrechtlicher Untersuchung befindet.
Das hat etwas mit der Versicherungspflicht bzw. auch mit Regressen von Seiten Dritter (verschiedene Versicherungen, etc....).
Mein Bruder wurde nach meinem schweren Kletterunfall vor 10 Jahren auch von der Polizei und Sachverständigen angehört, die Anklage, bzw. das Verfahren wurde schlußendlich aber fallen gelassen (bei 99,99 % aller Fälle ist das so).
- zweitens ich für meinen Fall lasse mich lieber mit einem Tuber oder einer Acht sichern - SOFERN derjenige damit umgehen kann. Mit Halbautomaten lasse ich mich, im Vorstieg, pro forma NICHT sichern.
Grüße
Hartwig |
Seitenanfang |
|
|
|
Kalle Demetz
Beiträge: 3324
|
Beitrag vom: 30.01.2014 - 10:55
@anna:
die sache mit auf hüfthöhe klicken ist mir klar und ich befürworte die auch. nichts desto trotz ist in kletterhallen alles genormt, auch der hakenabstand (x = (h+2)/5). wenn diese norm durch auslassen eines hakens verletzt wird, kann einem sowas halt negativ ausgelegt werden. und dann wird meist in der hallenordnung das einhängen aller exen gefordert. abgesehen davon, dass zum klicken des umlenkers das seil zusätzlich herausgezogen wird...
@hartwig:
man kann auch mit halbautomaten weich sichern und notfalls flieg ich lieber hart ins seil, als hart auf den boden aber das kann natürlich jeder für sich entscheiden. und wenn man mit einem tuber umgehen kann, dann will der ja in ordnung sein, aber der dav verkauft tuber als sicherungsgerät* für anfänger... nicht umsonst sausen reihenweise kletterer runter (erst vorgestern wieder). |
Seitenanfang |
|
|
|
Brigitte Ricker
Beiträge: 241
|
Beitrag vom: 30.01.2014 - 13:24
Dass man auch mit einem halbautomaten weich sichern kann, wenn mans kann, kann ich bestätigen. Kalle hat mich mal bei einem Sturztraining so schön weich gesichert, dass ich garkeinen ruck gespürt hab. Können aber nicht so viele... |
Seitenanfang |
|
|
|
|