Alter der Kletterausrüstung
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Ausrüstung
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 26.09.2014 - 20:54
Ist schon klar, dass bei Dir da kein Problem besteht - es sind ja nicht alle so intelligent wie Du. Aber es gibt leider einige negative Beispiele...
Beim Klettergeschäft geht die Seilrolle zu Ende. Der Verkäufer holt eine neue Rolle und wickelt das Reststück darauf. Damit es sich leichter aufwickeln läßt, hat er die beiden Enden mit Tape zusammengeklebt. Verkauft wurde dann ein längeres Seilstück und das Tape wurde als Mittelmarkierung fehlgedeutet.
Gurt wird nass und da sich das Wasser unter dem Tape hält, gammelt er dort langsam durch.
Klettergurt war an den Schenkelschlaufen zu groß. Darauf einfach ein Stück rausgeschnitten und mit Tape wieder zusammengeklebt.
Ich traue Dir auch zu, dass Du nach dem Einbinden einen Halbschalg aufs Seil machen kannst, ohne dass was passiert. Aber wegen so einem Halbschlag ist in München ein junges Mädel gestorben.
Viele Inhalte der Lehrmeinung richten sich nicht an intelligente Kletterer, sondern versuchen das Klettern auch für Personen, die nicht nachdenken, möglichst sicher zu machen |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 26.09.2014 - 21:24
hey kalle, lass uns doch ein bisschen rumblödeln.. |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 26.09.2014 - 21:26
Zum Thema "Nichtdenkenkönnenoderwollen": Ich glaube, da sind andere Sportarten besser geeignet. |
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Andi Müller
Beiträge: 26
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Beitrag vom: 28.09.2014 - 13:38
@Kalle:
was ist da passiert mit dem Halbschlag in münchen? |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 28.09.2014 - 14:03
ein vater war mit seiner tochter und einer schulfreundin klettern. sie haben sich mit karabiner* im seil eingehängt. die schulfreundin hatte sich in die schlaufe des halbschlags eingehängt und ist dann tödlich abgestürzt. ist etwa 5 jahre her. |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 28.09.2014 - 19:35
Deswegen ist es auch kein Problem einen Halbschlag auf den Einbindeknoten zu machen. Man hängt ja keinen Karabiner* rein.
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 28.09.2014 - 19:47
Du kannst machen, was Du willst. Aber Du musst unterscheiden zwischen einem erfahrenen Kletterer und einem unerfahrenen. Da passieren Fehler, die man sich nie hätte vorstellen können. Schau Dir mal die Unfallstatistiken an.
Der Knoten ist ohne Halbschlag auch übersichtlicher bzw. leichter zu kontrollieren.
Ziel ist es, Unsicherheitsfaktoren möglichst zu beseitigen und der Halbschalg ist definitiv ein Unsicherheitsfaktor. Bringt nichts, aber verleitet zu Fehlern. Deshalb die Lehrmeinung, dass man ihn nicht macht.
Was Du an Deinem Gurt machst, ist und bleibt Deine Sache Aber wenn Du es einem anderen Kletterer so erklärst und es passiert was, stehst Du mit einem Fuß im Knast. |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 28.09.2014 - 19:57
so schnell ist man nun auch wieder nicht im knast. ich finde einen halben schlag auf dem einbindeknoten oft sehr sinnvoll.
ein zu langes seilende kann beim clippen durchaus gefährlich werden.
die lehrmeinung des dav ist laut eigener aussage eine empfehlung, ist also sicherlich rechtlich nicht verbindlich.
ausserdem haben sich die dav lehrmeinungen schon oft einige jahre später als schwachsinn heraus gestellt.
der dav ist ja auch nur ein verein und nicht der bundestag.
mir hat das wahrscheinlich auch mal jemand mit halbem schlag gezeigt. landet der jetzt im knast, wenn ich nicht merke, dass mein knoten nicht passt, weil der durch den halben schlag unübersichtlicher war? ich glaube nicht.
oder anders herum: kann ich den dav verklagen, wenn sich das knotenende im karabiner* der exe verhakt und diese dadurch unbemerkt nicht schliesst? |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 28.09.2014 - 20:35
wenn man den knoten richtig macht, ist das ende weder zu lang, noch zu kurz, dann liegen die seile parallel (8er) und die schlaufe hat eine feste größe. das ist ziemlich genau festgehalten, wie der einbindeknoten auszusehen hat.
wegen dem halbschlag bist noch nicht im knast, aber wenn jemand damit was falsches anfängt und es sich herleiten läßt, dass etwas nicht der lehrmeinung entsprechend gezeigt wurde, wirds gefährlich.
ja, du hast recht, dass die lehrmeinung nichts rechtsverbindlich ist. aber gerichte und gutachter richten sich trotzdem danach. denn der dav und die naturfreunde haben in deutschland den status, richtlinien zu bergsicherheit zu erstellen und forschen auch entsprechend.
ich sage auch nicht, dass ich der lehrmeinung immer zustimme, ganz im gegenteil. aber wenn was passiert, dann ist sie nun mal gesetz (auch wenn sie nicht im gesetz steht). und das umso mehr, wenn durch sie nachgewiesen werden kann, dass der unfall bei der lehrmeinung entsprechender anwendung nicht passiert wäre. |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 28.09.2014 - 20:41
na dann mach ich jetzt mal weiter meinen halben schlag drauf und verklag im falle des falles den, der mir das mal beigebracht hat. |
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