im vorstieg in der kletterhalle 12m abgestürtzt
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Plauderecke
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bostjan halas
Beiträge: 9
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 20:55
ja es ist bereits so das mein mitarbeiter und freund sein privatgeld in die firma gesteckt hat um die laufenden zahlungen tätigen zu können
einige andere freunde helfen wo es geht sonst würde meine existens bereits nicht mehr existieren alles was ich 5 jahre aufgebaut habe
leider ist es so die versicherung zahlt erst bei eindeutiger schuldklärung durch ein gericht
gemeldet hat sie den vorfall |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:03
die finanzen sind bei einem unfall echt ein problem.
ja, dann kommst um eine klage nicht drum herum. heißt eindeutige schuldklärung 100% oder reichen auch sagen wir mal 90%? weil du die schuldfrage ja ganz am anfang gestellt hast.
was haben den n die sachverständigen der polizei festgestellt? richtet sich die staatsanwaltschaft nach denen? |
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bostjan halas
Beiträge: 9
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:15
naja laut meiner info bei
zweifel der schuldfrage für den angeklagten endschieden
in% weiss ich nicht was das heisst
ich habe und kann seit den unfall kein geld aus der firma nehmen weil sonst geht es sich mit den fixzahlungen nicht
aus ich lebe und es geht sich gerade mal so aus mom von meiner privaten unfall und krankenversicherung und einen kleinen krankenbeitrag meiner gewerblichen versicherung
naja es nur alpinpolizei das sind was mir bekannt ist keine sachverständigen gewesen die haben nur beweise für die staatsanwaltschaft gesammelt worden fotos und zeugenaussagen
ein polizist war alpinist bei meiner zeugenvernahme die erst 3 wochen nach meinen unfall vorgenommen werden konnte da ich für die op in eine klinik geflogen wurde die spezialisiert sind auf solche verletzungen
der meinte für ihm ist das klar wer undwas schukd istaber wie gesagt er ist nur für die beweise zuständig und es wurde nach meine infos kein sachverständige zugezogen
wär neugierig ob das vorgehen der staatsanwaltschaft das gleiche wäre wen ich es nicht überlebt hätte ....
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:32
in der regel wird die schuldfrage bei sowas immer in prozent angegeben. anhand der prozente werden auch die prozesskosten verrechnet.
"bei zweifel für den angeklagten" kann ich mir bei euch nicht vorstellen. sowas ist eher was für ein verbrechen, wenn nicht sicher ist, ob der angeklagte die tat überhaut begangen hat. bei euch würde eine freisprechung deiner kletterpartnerin bedeuten, dass du schuld hast (irgendwer muss ja schuld haben) und das kann ich mir nicht vorstellen.
bei euch wird es so sein, dass die kletterpartnerin die hauptschuld erhält (schließlich hat sie dich nicht gefangen) und du eine teilschuld wegen der letzten exe etc.
interessant wird der prozentsatz sein, weil der darüber entscheidet, ob und was die versicherung zahlt.
hast du schon mal nach ähnlichen urteilen im netz gesucht. so kannst du dir auch einen überblick verschaffen.
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bostjan halas
Beiträge: 9
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:42
i hab versucht zu googgeln bezüglich kletterunfälle heute kurz mal aber leider nichts gefunden auf die schnelle
morgen werde ich noch mal mit meinen anwalt und meinen versicherungsvertreter telefonieren was die meinen
und ob jetzt wirklich eine 100% schuld vorliegen musst weil
fakt ist ich hätte nicht bis zum boden fallen dürfen
das problem ist ich habe auch nur bis nä dienstag zeit dan ist die frist verstrichen das muss ich meinen anwalt anhängen das ich die info erst bekommen habe durch zufall da ich meine freundin zu mir nachhause geschickt habe die post durchzusehen ich kann immer nur am samstag nachhause und er will meine entscheidung am freitag haben um das alles z schaffen bis dienstag
echtes chaos finde ich .... |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:49
Hey Bostjan, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber mach mal nen Punkt .
Es ist echt schwer, deine Texte zu lesen, da du alles klein schreibst und kein Komma und keinen Punkt verwendest.
Wende dich doch mal an Herrn Stopper. |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:50
auch noch zeitdruck...
https://www.google.de/search?output=search&sclient=psy-ab&q=kletterunfall+urteil&btnG=&gbv=1&sei=TmjpUujaMoXNtAbj4oGQCw
ich schau mal, ob ich kongrete urteile finde.
aber das beste ist sicherlich, wenn du mit deinem anwalt und der versicherung sprichst.
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:53
Achso, Kalle, das wäre aber ziemlich unfair, wenn er eine Teilschuld bekäme, weil er die Exe auf Hüfthöhe noch nicht geclippt hat. Das ist doch eigentliche die empfohlene Clipphöhe und die Situation somit ganz normal und zu erwarten. |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:53
Das ist beispielsweise ein ähnlicher Unfall:
http://openjur.de/u/596686.html
(google ergebnisse, 1. seite ) |
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Kalle Demetz
Beiträge: 3324
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Beitrag vom: 29.01.2014 - 21:58
@anna: die exe war nur ein beispiel. ich bin kein jurist, könnte mir aber eine solche argumentarion vorstellen. meist bekommt man einfach nur eine teilschuld, wenn man beteiligt war (siehe autounfall).
von weltfremden und absolut unverständlichen urteilen liest man alle paar tage... |
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