Rechtsprechung Bouldern
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Plauderecke
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Angie Schönberg
Beiträge: 268
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 12:42
1. a
Hat das Kind gespielt, ja dann trifft mich keine Schuld
Die Bouldermatte ist nicht zum Spielen da, sondern zum Abfangen von Stürzen.
b Ist das Kind auch gebouldert, beide sind gestürzt, kein Schadenersatzanspruch, außer jemand hat fahrlässig oder grob fahrlässig oder willentlich gehandelt. (So wie, wenn 2 Fußballer versehentlich zusammen rennen).
2. Identisch
Ein Erwachsener kann auch die Bouldermatte "missbrauchen"
5. Ja die Schadensersatzansprüche können bei der Aufsichtsperson geltend gemacht werden.
Übernehme natürlich keine Verantwortung für die Richtigkeit der Aussage, habe einen Juristen gefragt (nicht sein Fachgebiet) |
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Andi Müller
Beiträge: 26
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 13:31
Schönes Sonntagschmuddelwetterzeitvertreib-Thema, Anna!
Ja,ja, wenn sich verschiedene Interessengruppen auf engem/begrenzten Raum begegnen...
Zu "Deinen" Fragen/Meinungen:
1. Bei dem von Dir beschriebenen "worst case" wird DICH NUR DANN ein Richter "verurteilen", wenn DU GROB FAHRLÄSSIG gehandelt hast. UND NUR DANN! Weil,
2. "Vor DIR" die Eltern/Aufsichtspersonen der Kinder "dran" sind, da diese nachweisen müssen, dass sie alles getan haben, damit es nicht zu so einem Unfall kommt und da dies wiederum auch nur eintritt, wenn "nachweislich" grob fahrlässig gehandelt wurde, ist
3. der Halleneigentümer "dran", der dann nachweisen muss, dass er den "Boulderbetrieb" selbst, oder delegiert an Aufsichtspersonen, während SEINEN ÖFFNUNGSZEITEN gefahrenfrei betreiben kann.
Mit dem Entrichten des Eintrittpreises akzeptiert jeder, auch Eltern und Kindern, die bestehenden, für jeden gut sichtbaren und jederzeit nachlesbaren Boulderhallen-Nutzungsbestimmungen...
Werden diese NICHT eingehalten, kann der "zahlende Kunde" darauf hinweisen, falls er erkennt, dass ein "Mangel" vorliegt, der sogar zu Verletzungen führen kann (Anzeigepflicht). Tut er dies nicht und es passiert trotzdem was, gilt die oben genannte Reihenfolge der Haftbarkeit: Halleneigentümer, evt. Mitarbeiter, Eltern, "Du"
Also: Wenn Ihr nachweislich schon mehrmals auf diese Gefahr den Hallenbetreiber UND die Eltern hingewiesen habt, seid Ihr komplett aus "der Haftung". Es sei denn, Du lässt Dich nachweißlich wie Kalle schrieb "dich auf ein Kind absichtlich fallen mit Fussberührung"...aber wer soll dass bitteschön Dir mit Absicht unterstellen? (Dein Chalk war halt grad alle...)
Allgemein:
Bei diesem "Streit" sind immer die Kinder die Leidtragenden, die können doch nix für Ihre Eltern (...wobei ab 12 Jahren oder so schon eine gewisse Eigenverantwortung m.M.n. besteht...). Die können nix für. Du auch nicht, weil Du dich an die Regeln hälst und DARÜBER hinaus noch mehr Toleranz aufbringst. Eine Anzeige beim Jugendamt fände ich vollkommen übertrieben, zumal dort NUR die DRINGLICHEN, AKUTEN FÄLLE abgearbeitet werden (und selbst die nicht... ) und reine Zeitverschwendung von Dir. Was glaubst Du, wie Du durch die Decke gehst, wenn da eine 25 Jährige dich mit großen Augen anschaut und dich fragt, wass dieses "bulldern" eigentlich ist
Lösung:
Ihr könnt ganz einfach beim Hallenbetreiber bei einer weiteren Störung eures Boulderbetriebes durch unbeaufsichtigte Kinder das Bouldern abbrechen und den Eintrittspreis zurückverlangen. Darüberhinaus würde ich ihm androhen im Wiederholungsfall wieder abzubrechen und in eine andere Boulderhalle fahren MIT DEM HINWEIS, dass die Fahrtkosten und Mehrausgaben und Zeitentschädigung von einem Anwalt zurückgefordert werden. Und zu guter letzt hilft manchmal auch ein Leserbrief in der regionalen Presse, an den Betreiber formuliert oder ein kleiner Bericht über den Bouldersport im Allgemeinen anleiern, wo die Redakteurin auf das (Hallen-) Problem hinweist...
Kalle schrieb es schon, handeln erzwingt man fast ausschließlich heute nur noch über materielle Einbußen!
Was glaubst Du, wieviel Eltern erst dann, "urplötzlich", zu meinem 5ten angemahnten Gesprächstermin erscheinen, wenn ein durch die Staatsanwaltschaft aufgeforderter Zahlungsbescheid über ein Bußgeld bis in Höhe von 2500€ bei Nichtteilnahme eingeht... |
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Martin Grulich
Beiträge: 1067
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 14:05
Ich würde eine Kletterhalle, in der sich Betreiber und Gäste offensichtlich nicht an die Benutzerordnung halten, meiden.
Der Betreiber sollte eine Kinderecke einrichten, anstatt die Halle auszubauen (was ja im Moment passiert). Damit wäre allen geholfen.
Gut für die Kinder, Eltern, Kletterer und für`s Geschäft
Gruß Martin
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Andi Müller
Beiträge: 26
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 14:08
Genau Martin. Und krabbelnde unbeaufsichtigte 5 jährige bewegen sich dann nur in ihrer Spieleecke...iss klar... |
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Martin Grulich
Beiträge: 1067
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 14:15
So eine Spielecke funktioniert natürlich auch nur dann, wenn die Eltern/Aufsichtspersonen "mitspielen", iss klar...
Gruß Martin |
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Andi Müller
Beiträge: 26
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 14:24
Womit sich der Kreis wieder schließt |
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Martin Grulich
Beiträge: 1067
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 14:24
In die Spielecke kämen dann nur Einfingerlöcher, ne Ropeladder und ein Campusboard. Nach ner halben Stunde wären die platt und täten nur noch schlafen
Gruß vom Spielverderber
Martin |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 15:00
Hi thomas, die leidtragenden sind die kinder und wir, schuld sind bei unter 6 jährigen NUR die eltern. mit toleranz hat das nicht viel zu tun oder sagen wir mal, wenn meine zukunft und die eines kindes auf dem spiel steht, nur damit die eltern ungestört bouldern können, endet meine toleranz. eure einschätzungen sind sehr interessant , aber auffällig unterschiedlich. vielleicht meldet sich hier ja noch ein profi vom fach, das wäre gut.
ups,angie, hab überlesen, dass du schon gefragt hattest. damit ist es wahrscheinlich so, wie du sagst und das wäre ja gut!
ansonsten habe ich auf weitere sinnlose gespräche mit der vereinsleitung keine lust mehr.
interessant wirds, wenn was passiert und bekannt wird, dass zuvor auf die gefahr hin gewiesen worden ist.
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Andi Müller
Beiträge: 26
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 17:01
Dein "Szenario" wünscht niemand, IST aber bestimmt nur wie du sagst, eine Frage der Zeit, dass was passiert.
Einen Schuldigen dann zu finden, wird rechtlich sehr schwierig und hängt nicht zuletzt von der "persl. Sichtweise" des Richters ab...
Ich hätte bei den Blinden/Beratungsresistenden eh kein Bock mehr auf bouldern dort und würde (leider) woanders hingehen...das soll doch Freizeitbeschäftigung und kein Frustbewegen sein...mein Beileid |
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Anna Witt
Beiträge: 985
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Beitrag vom: 06.03.2016 - 17:10
Danke ! Gehn meist, wenn keiner da ist. Das schränkt einen zwar extrem ein, aber bevor man dann doch vor Gericht steht... Haben leider schon fürs ganze Jahr gezahlt. Bischen nutzen müssen wir das jetzt schon.
Kenn aber schon einige, die deswegen die Halle gewechselt haben. |
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